Kassenleistung, IGeL – was heißt das?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf alle Leistungen, die medizinisch notwendig sind. Darüber hinaus gibt es Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die Sie selbst bezahlen.

  • Sie können eine augenärztliche Praxis ohne Überweisung aufsuchen.
  • Eine IGeL ist freiwillig. Sie erhalten vorher eine schriftliche Vereinbarung mit den Kosten.
  • Eine Kassenleistung darf nicht vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht werden.
  • Unabhängige Bewertungen von IGeL finden Sie beim IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes.

Kassenleistung oder Selbstzahler?

Welche augenärztlichen Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse? Die Übersicht zeigt typische Fälle. Entscheidend ist immer der medizinische Anlass.

Typische augenärztliche Leistungen und ihre Kostenübernahme
Leistung Gesetzliche Kasse Voraussetzung Selbst zahlen
Untersuchung bei BeschwerdenJaMedizinischer Anlass–
Brillengläser für KinderJaUnter 18 Jahren, VerordnungGestell, Extras
Brillengläser für ErwachseneTeilweiseStarke Fehlsichtigkeit (§ 33 SGB V)Gestell, Extras
Glaukom-AbklärungJabegründeter Verdacht oder bestimmte Anlässe (z. B. Kortison-Dauertherapie)–
Glaukom-FrüherkennungNeinOhne AnlassIGeL
Grauer-Star-OperationJaMit StandardlinseMehrkosten Sonderlinse
OCT bei feuchter AMDJaDiagnose, Therapiesteuerung–
Netzhautkontrolle bei DiabetesJaDiagnose Diabetes–
Sehtest FührerscheinNein–Selbstzahler
AugenlasernIn der Regel nein–Selbstzahler

Hinweis: Fiktive Musterpraxis. Die Übersicht ist vereinfacht und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihre Krankenkasse.

Kassenleistungen und Selbstzahlerleistungen

Das übernimmt Ihre Kasse

  • Untersuchung bei Beschwerden

    Sie sehen schlechter, haben Schmerzen oder ein rotes Auge? Dann ist die Untersuchung eine Kassenleistung.

  • Brillengläser für Kinder

    Bis zum 18. Geburtstag zahlt die Kasse Brillengläser zu den Preisen, die sie mit Optikern vertraglich vereinbart hat – mit augenärztlicher Verordnung.

  • Grauer-Star-OP mit Standardlinse

    Bei medizinischer Notwendigkeit: Operation mit Monofokallinse sowie Vor- und Nachuntersuchungen.

  • OCT bei feuchter AMD

    Zur Diagnose und Therapiesteuerung bei feuchter AMD und diabetischem Makulaödem.

Das zahlen Sie selbst

  • Glaukom-Früherkennung ohne Anlass

    Ohne begründeten Verdacht oder bestimmten Anlass ist sie eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Mehr: Glaukom.

  • Sehtest für den Führerschein

    Der Sehtest für die Fahrerlaubnis ist keine Kassenleistung. Die Kosten nennen wir Ihnen vorab.

  • Augenlasern

    Eingriffe, die eine Brille ersetzen sollen, zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel nicht.

  • Sonderlinsen beim Grauen Star

    Multifokale, torische oder andere Sonderlinsen verursachen Mehrkosten, die Sie selbst tragen.

Fragen zur Kostenübernahme

Nein. Als gesetzlich Versicherte können Sie direkt in eine augenärztliche Praxis kommen. Bringen Sie Ihre Gesundheitskarte mit. Mehr dazu: Überweisung zum Augenarzt.

Sie möchten einen Termin?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular (Demo).

Termin anfragen