Nein, für den Augenarzt braucht man als gesetzlich Versicherte oder Versicherter keine Überweisung, und auch Ihre Kinder brauchen keine (§ 76 SGB V). Sie können direkt einen Termin vereinbaren; Pflicht ist nur die Gesundheitskarte (§§ 13, 18 BMV-Ä). Auch wer an einem Hausarztmodell seiner Kasse teilnimmt, darf ohne Überweisung zum Augenarzt (§ 73b SGB V). Eine Pflicht, zuerst zur Hausarztpraxis zu gehen, ist zwar geplant, aber nicht beschlossen. Die Augenheilkunde soll davon ausgenommen sein (Stand: 19.10.2026) (CDU, CSU & SPD, 2025; BMVZ, 2026). Einen Termin bei uns können Sie online anfragen oder telefonisch unter 040 000 000 00 vereinbaren.

Warum brauche ich keine Überweisung zum Augenarzt?

Weil gesetzlich Versicherte ihre Ärztin oder ihren Arzt unter den Kassenpraxen frei wählen dürfen, auch eine Facharztpraxis (§ 76 SGB V). Eine Überweisung sieht das Gesetz dafür nicht vor, weder für Erwachsene noch für Kinder (§ 76 SGB V). Eine Einschränkung gibt es: Innerhalb eines Quartals sollen Sie die gewählte Praxis nur aus wichtigem Grund wechseln (§ 76 SGB V).

Gilt das auch im Hausarztmodell?

Ja. Wer an einem Hausarztmodell seiner Kasse teilnimmt (Fachwort: hausarztzentrierte Versorgung), verpflichtet sich zwar, Fachärzte nur mit Überweisung der Hausarztpraxis aufzusuchen (§ 73b SGB V). Augen- und Frauenärzte sind davon aber ausdrücklich ausgenommen, und auch zum Kinder- und Jugendarzt dürfen Sie direkt gehen (§ 73b SGB V). So steht es zum Beispiel auch im Hamburger Hausarztvertrag der Ersatzkassen (HzV-Vertrag Hamburg, 2025). Weitere Einzelheiten regelt Ihre Kasse in der Teilnahmeerklärung; schauen Sie im Zweifel dort nach (§ 73b SGB V).

Brauchen Privatversicherte eine Überweisung?

In der Regel nicht: Auch Privatversicherte haben die freie Arztwahl (PKV-Verband, o. J.). Eine Ausnahme sind sogenannte Primärarzttarife, bei denen Sie zuerst eine Primärarztpraxis aufsuchen. Dann erstattet die Versicherung Facharztkosten nur mit Überweisung; zu den Primärarztpraxen zählt der Verband der Privaten Krankenversicherung aber auch Augenarztpraxen (PKV-Verband, o. J.). Verbindlich sind Ihre Tarifbedingungen.

Kommt eine Überweisungspflicht für Fachärzte?

Nein, derzeit nicht. Die Bundesregierung plant zwar ein sogenanntes Primärarztsystem, in dem Patientinnen und Patienten zuerst in die Hausarztpraxis gehen sollen. Im Koalitionsvertrag steht dazu aber auch: „Ausnahmen gelten bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie.“ (CDU, CSU & SPD, 2025) Einen Gesetzestext gibt es bisher nicht; ein Entwurf des Gesundheitsministeriums ist angekündigt (Stand: 19.10.2026) (BMVZ, 2026). Wie die Regeln am Ende aussehen und ab wann sie gelten, ist offen.

Muss ich vorher einen Termin machen?

In der Regel ja: Einen Termin fragen Sie bei uns über das Kontaktformular an oder vereinbaren ihn telefonisch unter 040 000 000 00. Ohne Termin können Sie in unsere offene Sprechstunde kommen, dienstags von 10 bis 11 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei Verletzungen, Verätzungen oder plötzlichem Sehverlust wählen Sie die 112; weitere Warnzeichen finden Sie auf unserer Startseite.

Wie bekomme ich über die Terminservicestelle einen Termin?

Rufen Sie die 116 117 an oder buchen Sie online auf 116117.de. Für einen Augenarzttermin brauchen Sie dabei weder eine Überweisung noch einen Vermittlungscode, also die Nummer, die Hausarztpraxen für andere Facharzttermine auf die Überweisung schreiben (§ 75 SGB V; Anlage 28 BMV-Ä; KV Hamburg, 2021). Die Terminservicestelle muss Ihnen innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, bei dem die Wartezeit höchstens vier Wochen beträgt (§ 75 SGB V). Diese Frist gilt nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen; dann vermittelt sie einen Termin in angemessener Frist (§ 75 SGB V). Der Termin kann in jeder Kassenpraxis in zumutbarer Entfernung liegen, nicht unbedingt bei uns. Einen bestimmten Arzt, eine Wunschzeit oder einen Wunschstadtteil können Sie nicht verlangen (§ 75 SGB V; KV Hamburg, 2021). In Hamburg betreibt die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg die Terminservicestelle (KV Hamburg, o. J.; KV Hamburg, 2021).

Soll ich eine Überweisung vom Hausarzt mitbringen?

Sie müssen nicht. Hat Ihre Hausarztpraxis Ihnen trotzdem eine Überweisung mitgegeben, bringen Sie sie gern mit: Daraus sehen wir, mit welcher Frage Sie zu uns geschickt wurden.

Wann stellt der Augenarzt eine Überweisung aus?

Wir überweisen Sie, wenn Sie anschließend zu einer Fachrichtung müssen, die man nur mit Überweisung aufsuchen darf, zum Beispiel ins Labor oder in die Radiologie, etwa für eine Kernspintomografie (§§ 13, 18 BMV-Ä). Hält die Ärztin oder der Arzt nach der Untersuchung eine Behandlung im Krankenhaus für nötig, stellt sie oder er eine Einweisung aus, also eine Verordnung von Krankenhausbehandlung (§ 73 SGB V).

Was bringe ich zum Termin mit?

Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter Ihre Gesundheitskarte: Sie müssen sie vor jeder Behandlung in einer Kassenpraxis vorlegen (§§ 13, 18 BMV-Ä). Haben Sie sie beim ersten Besuch im Quartal vergessen, können Sie sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen; sonst darf die Praxis Ihnen die Behandlung privat in Rechnung stellen (§§ 13, 18 BMV-Ä). Bringen Sie außerdem Ihre aktuelle Brille oder die Daten Ihrer Kontaktlinsen mit, eine Liste Ihrer Medikamente und vorhandene Befunde. Was zur Untersuchung gehört, lesen Sie auf der Seite Augenvorsorge & Sehtest.

Ohne Überweisung können Sie also direkt einen Termin anfragen oder dienstags von 10 bis 11 Uhr in unsere offene Sprechstunde in Hamburg-Harvestehude kommen.

Platzhaltertext: Fiktive Musterpraxis. Rechtliche Angaben vor einer echten Veröffentlichung prüfen lassen; Stand der Gesetzgebung: 19.10.2026.

Quellen

Gesetze, Richtlinien und Urteile

  1. 1§ 76 SGB V § 76 SGB V (freie Arztwahl). gesetze-im-internet.de
  2. 2§§ 13, 18 BMV-Ä Bundesmantelvertrag-Ärzte, Fassung vom 01.04.2026, § 13 Abs. 1 und 4, § 18 Abs. 8. kbv.de
  3. 3§ 73b SGB V § 73b Abs. 3 SGB V (hausarztzentrierte Versorgung). gesetze-im-internet.de
  4. 6HzV-Vertrag Hamburg, 2025 Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung, Hausärzteverband Hamburg und Ersatzkassen, Stand 01.07.2025, § 6 Abs. 1. haev.de
  5. 8§ 75 SGB V § 75 Abs. 1a SGB V (Terminservicestellen). gesetze-im-internet.de
  6. 9Anlage 28 BMV-Ä Bundesmantelvertrag-Ärzte, Anlage 28 (Terminservicestellen), Fassung 06.12.2021, § 3 Abs. 3. kbv.de
  7. 11§ 73 SGB V § 73 Abs. 4 SGB V (Verordnung von Krankenhausbehandlung). gesetze-im-internet.de

Behörden, Verbände und Presse

  1. 4CDU, CSU & SPD, 2025 Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD 2025, PDF-Seite 108. koalitionsvertrag2025.de
  2. 5BMVZ, 2026 Bundesverband MVZ: Reformsymphonie des BMG mit Tendenz zur Kakophonie, 14.10.2026. bmvz.de
  3. 7PKV-Verband, o. J. Verband der Privaten Krankenversicherung: Beim Arzt (privat-patienten.de). privat-patienten.de
  4. 10KV Hamburg, o. J. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: Terminservicestelle. kvhh.net
  5. 12KV Hamburg, 2021 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: Broschüre „Die Terminservicestelle“ (Stand 2021). kvhh.net

Quellen 1, 3, 8, 11 abgerufen am 16.10. und 19.10.2026, alle übrigen am 19.10.2026.

Ohne Überweisung zum Termin

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