Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Brille für die Bildschirmarbeit nur dann zur Verfügung stellen, wenn die arbeitsmedizinische Vorsorge ergibt, dass Sie eine spezielle Brille brauchen und Ihre normale Brille dafür nicht geeignet ist (Anhang ArbMedVV). Die Kosten dafür darf er nicht auf Sie abwälzen (§§ 2, 3 ArbSchG). Eine feste Summe schreibt das Gesetz nicht vor; übernommen werden die notwendigen Kosten einer geeigneten Brille, Extras wie Markengläser zahlen Sie selbst (DGUV, 2026). Ihre Alltagsbrille bezahlt der Arbeitgeber nicht (DGUV, 2026). Klären Sie alles vor dem Kauf, sonst wird eine Erstattung schwierig. Dieser Artikel gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsplatzbrille zu bezahlen?

Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bestimmt: Beschäftigten sind „im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen“, wenn die Vorsorge ergibt, dass sie notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind (Anhang ArbMedVV). Kosten für solche Arbeitsschutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegen (§§ 2, 3 ArbSchG). Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, entscheidet sich also in der Vorsorge, nicht beim Optiker.

Ihre Krankenkasse springt hier nicht ein: Brillengläser für die Bedingungen am Arbeitsplatz schließt die Hilfsmittel-Richtlinie aus, also das Regelwerk, das festlegt, welche Hilfsmittel die gesetzlichen Kassen bezahlen (G-BA, 2025). Was die Kasse sonst bei Brillen zahlt, lesen Sie unter Brille: Was zahlt die Krankenkasse? Bei Erwachsenen gibt die Kasse auch zur Alltagsbrille nur in Ausnahmefällen etwas dazu (§ 33 SGB V).

Wann haben Sie Anspruch auf eine Bildschirmbrille vom Arbeitgeber?

Sie haben Anspruch, wenn die Vorsorge ergibt, dass Sie für die Arbeit am Bildschirm eine spezielle Brille brauchen und Ihre normale Brille nicht genügt (Anhang ArbMedVV). Diese Vorsorge muss der Arbeitgeber anbieten, wenn die Arbeit am Bildschirm Ihre Tätigkeit prägt; die zuständige Regel spricht von „bestimmend für die Gesamttätigkeit“ (AMR, 2013). Sie heißt Angebotsvorsorge und besteht aus einer ärztlichen Beratung, auf Wunsch mit Untersuchung der Augen (Anhang ArbMedVV; AMR, 2013). Früher wurde sie oft „G 37“ genannt.

Eine Kurz- oder Weitsichtigkeit allein reicht für eine Bildschirmbrille nicht (DGUV, 2026). Sie wird zuerst mit der Alltagsbrille ausgeglichen, deren Kosten Sie selbst oder Ihre Krankenkasse tragen (DGUV, 2026). Bleiben damit Beschwerden am Bildschirm, die sich auch durch einen besser eingerichteten Arbeitsplatz nicht beheben lassen, prüft die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt, ob Sie eine Bildschirmbrille brauchen (DGUV, 2026).

Häufig betrifft das Menschen mit beginnender Alterssichtigkeit. Meist ab etwa 40 Jahren fällt es dem Auge schwerer, sich auf die Nähe einzustellen (DGUV, 2026). Eine einzige Brille deckt dann den Bildschirm in etwa 70 bis 100 Zentimetern und Papier in etwa 30 bis 40 Zentimetern Abstand oft nicht mehr gut ab (DGUV, 2026). Das Alter allein begründet aber keinen Anspruch, entscheidend ist das Ergebnis der Vorsorge.

Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers?

Einen festen Betrag gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss die Brille „im erforderlichen Umfang“ stellen (Anhang ArbMedVV), also so, wie sie für Ihre Arbeit nötig ist. Streng genommen ist es deshalb kein Zuschuss: In einem Fall von 2003 hat das Bundesverwaltungsgericht für einen Beamten nach der damaligen Rechtslage entschieden, dass ein bloßer Zuschuss nicht reicht; Maßstab war der durchschnittlich niedrigste Marktpreis einer geeigneten Brille (Az. 2 C 2.02) (BVerwG, 2003).

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Betrieben dazu eine Orientierung: Für das Gestell kann der Arbeitgeber eine Obergrenze festlegen, für die Gläser nicht. Denn bei besonderen Werten, etwa einer Hornhautverkrümmung, können die Gläser teurer werden, und diese Mehrkosten trägt der Arbeitgeber trotzdem (DGUV, 2026). Markengläser, eine besondere Härtung oder ein höherwertiges Gestell zahlen Sie selbst, wenn Sie sie möchten (DGUV, 2026). Viele Unternehmen regeln das in einer Betriebsvereinbarung, also einer schriftlichen Abmachung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; die DGUV empfiehlt das (DGUV, 2026). Was bei Ihnen gilt, erfahren Sie in der Personalabteilung.

Steuern fallen auf die übernommenen Kosten in der Regel nicht an. Nach den Lohnsteuer-Richtlinien sind die angemessenen Kosten einer notwendigen speziellen Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz kein Arbeitslohn (R 19.3 LStR). Wie das bei Ihnen abgerechnet wird, beantwortet das Lohnbüro.

Wie beantragen Sie eine Arbeitsplatzbrille beim Arbeitgeber?

Ein gesetzliches Formular gibt es nicht. Ob Sie eine Arbeitsplatzbrille oder eine Bildschirmarbeitsplatzbrille beantragen, der Weg ist derselbe:

  1. Vorsorge anfragen: Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie am Bildschirm schlecht sehen, und bitten Sie um die Vorsorge. Erfährt er von Sehbeschwerden, die mit der Arbeit zusammenhängen können, muss er sie Ihnen unverzüglich anbieten (Anhang ArbMedVV; §§ 3, 5 ArbMedVV).
  2. Zum Betriebsarzt: Die Vorsorge übernimmt in der Regel der Betriebsarzt. Gibt es keinen, beauftragt der Arbeitgeber eine andere geeignete Ärztin oder einen anderen geeigneten Arzt (§§ 3, 5 ArbMedVV). Dort werden Ihre Augen untersucht und Ihr Arbeitsplatz besprochen (AMR, 2013).
  3. Bei Bedarf zum Augenarzt: Hält der Betriebsarzt eine augenärztliche Untersuchung für nötig, muss der Arbeitgeber sie ermöglichen (Anhang ArbMedVV). Wer sie bezahlt, hängt vom Anlass ab; mehr dazu unten unter Was übernimmt die Augenarztpraxis?
  4. Verordnung: Brauchen Sie eine Bildschirmbrille, legt der Betriebsarzt den Sehabstand und die Art der Brille fest. Die genauen Glaswerte bestimmt eine Augenarztpraxis oder ein Augenoptikbetrieb (DGUV, 2026).
  5. Kosten vorher klären: Fragen Sie vor dem Kauf, bis zu welchem Betrag das Gestell übernommen wird und ob der Arbeitgeber direkt mit dem Optiker abrechnet oder Ihnen die Kosten erstattet.
  6. Brille anfertigen lassen: Halten Sie sich an die Verordnung, denn für eine andere Brille muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Schlägt der Optiker etwas anderes vor, stimmen Sie das vorher mit dem Betriebsarzt ab (DGUV, 2026).

Brille schon gekauft? Dann ist eine Erstattung oft schwierig. Die DGUV nennt die nachträgliche Prüfung einer Brille, die außerhalb des betrieblichen Ablaufs verordnet wurde, in der Praxis häufig problematisch (DGUV, 2026). Ob Sie trotzdem etwas erstattet bekommen, hängt davon ab, ob die Vorsorge die Notwendigkeit bestätigt (Anhang ArbMedVV). Sprechen Sie deshalb zuerst mit Ihrem Arbeitgeber.

Arbeitgeber lehnt ab? Lassen Sie sich die Gründe nennen und fragen Sie, ob Ihnen die Vorsorge angeboten wurde. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat wenden oder sich rechtlich beraten lassen.

Welche Brille eignet sich für den Bildschirm?

Meist eine Brille, die nur auf die Abstände am Schreibtisch eingestellt ist. Je nach Arbeitsplatz kommen Gläser mit einer Stärke infrage, Gläser mit zwei Bereichen für Bildschirm und Papier oder Gläser mit fließendem Übergang für Entfernungen zwischen etwa 40 und 100 Zentimetern (DGUV, 2026). Eine normale Gleitsichtbrille für den Alltag eignet sich laut DGUV am Bildschirmarbeitsplatz nur eingeschränkt (DGUV, 2026).

Wichtig für den Heimweg: Bildschirmbrillen mit fließendem Übergang sind laut DGUV für den Straßenverkehr nicht geeignet (DGUV, 2026). Eine Tönung brauchen die Gläser laut DGUV nicht, und ein Blaulichtfilter ist an einem normal eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz nicht erforderlich (DGUV, 2026).

Wie oft gibt es eine neue Arbeitsplatzbrille?

Nicht nach festen Jahren, sondern wenn sich Ihre Augen nachweisbar verändert haben; daran soll sich die Erstattung laut DGUV orientieren (DGUV, 2026). Grundlage ist wieder die Vorsorge, die der Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen anbieten muss (§§ 3, 5 ArbMedVV).

Gilt das auch im öffentlichen Dienst und im Homeoffice?

Grundsätzlich ja. Beamtinnen und Beamte zählen im Arbeitsschutzgesetz zu den Beschäftigten (§§ 2, 3 ArbSchG). Wie die Brille beantragt und abgerechnet wird, regelt Ihre Dienststelle, auch ob es eine Obergrenze für das Gestell gibt. Für das Arbeiten von zu Hause gilt: Die arbeitsmedizinische Regel zur Bildschirmarbeit nennt ausdrücklich auch Telearbeitsplätze und mobiles Arbeiten (AMR, 2013). Wie Ihr Arbeitgeber das im Einzelnen umsetzt, erfahren Sie in der Personalabteilung.

Was übernimmt die Augenarztpraxis?

Wir klären Beschwerden am Bildschirm ab und bestimmen auf Wunsch die Glaswerte für Ihre Bildschirmbrille. Bei müden Augen, Kopfschmerzen oder unscharfem Sehen untersuchen wir, ob eine Augenerkrankung dahintersteckt oder ob Ihre Alltagsbrille nicht mehr passt. Diese Untersuchung und die Alltagsbrille laufen über Sie beziehungsweise Ihre Krankenkasse, nicht über den Arbeitgeber (DGUV, 2026).

Hat der Betriebsarzt eine Bildschirmbrille für nötig befunden, bestimmen wir mit seinen Vorgaben zum Sehabstand die genauen Werte. Für diesen Fall sieht die DGUV vor, dass der Arbeitgeber die Kosten trägt und die augenärztliche Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird, der Preisliste für ärztliche Leistungen außerhalb der Kasse (DGUV, 2026). Klären Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber, dass er die Kosten übernimmt. Den Betrag nennen wir Ihnen vor der Untersuchung schriftlich.

Einen Termin buchen Sie online oder telefonisch. Ohne Termin kommen Sie in die offene Sprechstunde dienstags von 10 bis 11 Uhr. Wie eine Augenuntersuchung abläuft, lesen Sie unter Augenvorsorge & Sehtest.

Platzhaltertext: Fiktive Musterpraxis. Arbeits- und steuerrechtliche Angaben vor einer echten Veröffentlichung prüfen lassen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

Gesetze, Richtlinien und Urteile

  1. 1Anhang ArbMedVV Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1. gesetze-im-internet.de
  2. 2§§ 2, 3 ArbSchG Arbeitsschutzgesetz, § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 3. gesetze-im-internet.de
  3. 3DGUV, 2026 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV Information 250-008 „Sehhilfen an Bildschirmgeräten“, Ausgabe April 2026. publikationen.dguv.de
  4. 4G-BA, 2025 Gemeinsamer Bundesausschuss: Hilfsmittel-Richtlinie, § 14 Abs. 5 Nr. 10, in Kraft seit 16.05.2025. g-ba.de
  5. 5§ 33 SGB V § 33 Abs. 2 SGB V. gesetze-im-internet.de
  6. 6AMR, 2013 Arbeitsmedizinische Regeln AMR 14.1 „Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“ (12/2013) und AMR 14.3 „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ (GMBl 2024), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. baua.de
  7. 7BVerwG, 2003 Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2003, 2 C 2.02. bverwg.de
  8. 8R 19.3 LStR Lohnsteuer-Handbuch 2026, R 19.3 LStR. lsth.bundesfinanzministerium.de
  9. 9§§ 3, 5 ArbMedVV ArbMedVV, § 3 Abs. 2 und § 5. gesetze-im-internet.de

Alle Quellen abgerufen am 16. bzw. 19.10.2026.

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