Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Augenlasern nicht. Private Krankenversicherungen können die Kosten übernehmen, das hängt aber von Ihrem Tarif und Ihrem Befund ab. Bei der Beihilfe kommt es darauf an, wer Ihr Dienstherr ist; für Bundesbeamte gelten enge Bedingungen. Wer vorher schriftlich klärt, was erstattet wird, weiß schon vor der Behandlung, welche Kosten bei ihm bleiben. Im Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen auch darüber.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Augenlasern?

Nein, keine gesetzliche Krankenkasse zahlt das Augenlasern, also auch nicht AOK, TK oder Barmer. Welche Untersuchungen und Behandlungen die Kassen bezahlen dürfen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. In seiner Richtlinie stehen die „Verfahren der refraktiven Augenchirurgie“, also Eingriffe, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren, ausdrücklich unter den Methoden, die die Kassen nicht bezahlen dürfen (G-BA, 2026). Auch als freiwillige Extraleistung einer einzelnen Kasse ist das Lasern nicht vorgesehen: Solche Satzungsleistungen erlaubt das Gesetz nur für Leistungen, die der G-BA nicht ausgeschlossen hat (§ 11 SGB V).

Gibt es bei der gesetzlichen Kasse Ausnahmen, etwa bei hohen Dioptrien?

Für das Lasern einer Fehlsichtigkeit sieht die Richtlinie keine Ausnahme vor, auch nicht bei hohen Dioptrien oder wenn Sie keine Brille vertragen (G-BA, 2026). Davon zu trennen sind Laserbehandlungen bei bestimmten Erkrankungen der Hornhaut. Diese zahlt die Kasse, sie ersetzen aber keine Brille (G-BA, 2026).

Wer trägt die Kosten, wenn die Kasse nicht zahlt?

Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter zahlen Sie das Augenlasern und die Voruntersuchung selbst. Eine feste Summe nennen wir hier nicht, weil sie von Ihren Augen abhängt. Den Preis der Voruntersuchung erfahren Sie vor dem Termin, die Kosten für das Lasern nach der Voruntersuchung schriftlich, bevor Sie sich entscheiden. Dazu sind Praxen verpflichtet, wenn nicht sicher ist, dass ein Dritter die Kosten übernimmt (§ 630c BGB). Eine grobe Spanne und in welchem Fall die Kasse nach dem Lasern doch zahlt, lesen Sie auf unserer Seite Augenlasern in Hamburg.

Zahlt die private Krankenversicherung?

Das ist möglich, hängt aber von Ihrem Tarif und Ihrem Befund ab. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass eine Kurzsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen sein kann. Der Versicherer darf die Erstattung deshalb nicht allein damit ablehnen, dass Brille oder Kontaktlinsen üblich sind (BGH, 2017). Ob er zahlt, hängt davon ab, ob der Eingriff bei Ihrem Befund medizinisch notwendig ist und was Ihr Tarif vorsieht. Ihre Tarifbedingungen können solche Eingriffe begrenzen oder ausschließen, deshalb lohnt sich ein Blick hinein, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

Gibt es eine Dioptrien-Grenze bei der privaten Versicherung?

Weder das Gesetz noch das Urteil des Bundesgerichtshofs nennen eine feste Dioptrien-Grenze; Ihr Tarif kann aber eine eigene Regel enthalten. Im entschiedenen Fall lagen die Werte bei −3 und −2,75 Dioptrien. Das Gericht hat dabei keine Zahlung zugesprochen, sondern den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen (BGH, 2017).

Wie bekommen Sie vor der Behandlung Klarheit?

Fragen Sie Ihre Versicherung, bevor Sie sich behandeln lassen. Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, muss sie Ihnen auf Ihre Anfrage in Textform antworten, also zum Beispiel per Brief oder E-Mail, was sie übernimmt (§ 192 VVG). Legen Sie die schriftliche Kostenaufstellung aus unserer Praxis bei, denn die Versicherung muss einen solchen Kostenvoranschlag bei ihrer Antwort berücksichtigen (§ 192 VVG). Sie hat dafür vier Wochen Zeit, bei dringlichen Behandlungen höchstens zwei. Antwortet sie nicht rechtzeitig, wird vermutet, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Eine Zahlungszusage ist das nicht, denn die Versicherung kann das Gegenteil beweisen (§ 192 VVG).

Was können Sie tun, wenn die Versicherung ablehnt?

Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich begründen und vergleichen Sie die Begründung mit Ihren Tarifbedingungen. Wenn Sie sich nicht einigen, können Sie sich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden, der Streitfälle zwischen Versicherten und Versicherern unabhängig und kostenfrei schlichtet (PKV-Ombudsmann, o. J.).

Zahlt die Beihilfe?

Das hängt davon ab, ob Sie beim Bund oder bei einem Land beschäftigt sind, denn beide haben eigene Regeln. Die Beihilfe übernimmt dabei immer nur einen Anteil der Kosten, beim Bund für aktive Beamtinnen und Beamte zum Beispiel 50 Prozent (§ 46 BBhV). Den übrigen Teil versichern Beihilfeberechtigte in der Regel privat; für ihn gilt das, was oben zur privaten Versicherung steht.

Beamtinnen und Beamte in Hamburg

Ob die Hamburger Beihilfe das Augenlasern erstattet, ist in der Hamburgischen Beihilfeverordnung nicht ausdrücklich geregelt (HmbBeihVO). Wie Ihre Beihilfestelle einen Antrag bewertet, lässt sich daraus nicht ablesen. Fragen Sie dort deshalb vor der Behandlung nach, am besten mit der Kostenaufstellung aus unserer Praxis.

Beamtinnen und Beamte des Bundes

Für den Bund ist die Lage klarer: Das Lasern der Hornhaut ist nur beihilfefähig, also erstattungsfähig, wenn eine Korrektur mit Brille oder Kontaktlinsen nach augenärztlicher Feststellung nicht möglich ist. Außerdem muss die zuständige Beihilfestelle (Festsetzungsstelle) der Behandlung zugestimmt haben, bevor sie beginnt (Anlage 1 BBhV).

Hilft eine Zusatzversicherung?

Einige private Zusatzversicherungen für Augen oder Brillen geben einen Zuschuss zum Augenlasern. Ob und wie viel Ihr Tarif zahlt, steht in seinen Bedingungen. Achten Sie dort vor allem auf einen Höchstbetrag, auf Wartezeiten und darauf, ob eine Behandlung versichert ist, die beim Abschluss schon geplant war.

Können Sie die Kosten von der Steuer absetzen?

Möglich ist das als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung, aber nur auf Antrag und nur für den Teil der Kosten, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt (§ 33 EStG). Diese zumutbare Belastung ist ein Eigenanteil, dessen Höhe von Ihren Einkünften und Ihrer Familiensituation abhängt (§ 33 EStG). Ob das Finanzamt die Kosten für Ihr Augenlasern anerkennt, entscheidet es im Einzelfall.

Vor der Behandlung: Ihre Checkliste

  • Schriftliche Kostenaufstellung der Praxis nach der Voruntersuchung (Kosten)
  • Private Versicherung: Tarif lesen und Auskunft einholen (Klarheit vorab)
  • Beihilfe: vor Behandlungsbeginn nachfragen, beim Bund Zustimmung einholen (Beihilfe)
  • Zusatzversicherung: Höchstbetrag und Wartezeit prüfen

Ob Augenlasern für Ihre Augen infrage kommt, erfahren Sie auf unserer Seite Augenlasern in Hamburg und im Beratungsgespräch in unserer Praxis.

Platzhaltertext: Fiktive Musterpraxis. Rechtliche und versicherungsrechtliche Angaben vor einer echten Veröffentlichung prüfen lassen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

Gesetze, Richtlinien und Urteile

  1. 1G-BA, 2026 Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage II Nr. 13 und Anlage I, letzte Änderung 18.06.2026, in Kraft seit 09.09.2026. g-ba.de
  2. 2§ 11 SGB V § 11 Abs. 6 SGB V (Satzungsleistungen). gesetze-im-internet.de
  3. 3§ 630c BGB § 630c Abs. 3 BGB (Information über Kosten). gesetze-im-internet.de
  4. 4BGH, 2017 Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2017, IV ZR 533/15. agsv.bayern.de
  5. 5§ 192 VVG § 192 Abs. 8 VVG (Auskunft vor der Behandlung). gesetze-im-internet.de
  6. 7§ 46 BBhV § 46 Bundesbeihilfeverordnung (Bemessungssätze). gesetze-im-internet.de
  7. 8HmbBeihVO Hamburgische Beihilfeverordnung, amtliche Gesamtausgabe. landesrecht-hamburg.de
  8. 9Anlage 1 BBhV Bundesbeihilfeverordnung, Anlage 1, Abschnitt 2, Nr. 13. gesetze-im-internet.de
  9. 10§ 33 EStG § 33 Einkommensteuergesetz (außergewöhnliche Belastungen). gesetze-im-internet.de

Behörden, Verbände und Presse

  1. 6PKV-Ombudsmann, o. J. Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. pkv-ombudsmann.de

Alle Quellen abgerufen am 16.10.2026.

Fragen zu Augenlasern und Kosten?

Im Beratungsgespräch klären wir, ob Lasern für Sie infrage kommt. Die Kosten nennen wir Ihnen nach der Voruntersuchung schriftlich.

Termin anfragen